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   BGH, 24.04.2003 - 3 StR 369/01 (2)   

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https://dejure.org/2003,4646
BGH, 24.04.2003 - 3 StR 369/01 (2) (https://dejure.org/2003,4646)
BGH, Entscheidung vom 24.04.2003 - 3 StR 369/01 (2) (https://dejure.org/2003,4646)
BGH, Entscheidung vom 24. April 2003 - 3 StR 369/01 (2) (https://dejure.org/2003,4646)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 29a BtMG; § 30 BtMG; § 30a BtMG
    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Abgabe an Minderjährige; Überlassen; Zurechnung des Führens einer Schusswaffe beim bewaffneten Handeltreiben; Fassung des Tenors bei einer Vielzahl von Straftaten

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 29 a BtMG; § 30 BtMG; § 30 a BtMG; § 46 StGB
    Überlassen von Betäubungsmitteln an Minderjährige (Verfügungsgewalt); Abgabe von Betäubungsmitteln; Konkurrenzverhältnis der Qualifikationen des § 29 BtMG (Tenorierung; minder schwerer Fall; Strafrahmen; Sperrwirkung eines verdrängten Tatbestands)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Änderung und Neufassung des Schuldspruchs aufgrund der Revisionsbegründung; Abgabe an Minderjährige, wenn diese über die Betäubungsmittel Verfügungsgewalt erlangen; Vorliegen einer Verfügungsgewalt beim bloßen Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch; Rechtsfehlerhafte ...

  • Judicialis

    StPO § 265 Abs. 1; ; StPO § ... 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 29 Abs. 1; ; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 1; ; BtMG § 29 Abs. 3; ; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4; ; BtMG § 30 a Abs. 2 Nr. 2; ; StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 27; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 49 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkurrenzen beim bewaffneten Handel mit BtM

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.02.2003 - GSSt 1/02

    Hohe Mindesfreiheitsstrafe von fünf Jahren gilt grundsätzlich auch für

    Auszug aus BGH, 24.04.2003 - 3 StR 369/01
    Mit Beschluß vom 4. Februar 2003 (GSSt 1/02) hat der Große Senat entschieden, daß die vom gemeinsamen Tatplan umfaßte Bewaffnung eines Mittäters den übrigen Tätern nach allgemeinen Grundsätzen (§ 25 Abs. 2 StGB) zugerechnet werden kann.
  • BGH, 13.02.2003 - 3 StR 349/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 24.04.2003 - 3 StR 369/01
    Vielmehr wäre die Strafkammer gehalten gewesen, grundsätzlich von dem Strafrahmen des § 30 a Abs. 3 BtMG auszugehen, aber die Sperrwirkung höherer Mindeststrafen aus verdrängten Tatbeständen zu beachten, sofern nicht auch insoweit ein minder schwerer Fall gegeben gewesen wäre (vgl. BGH, Urt. vom 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02).
  • BGH, 08.07.1998 - 3 StR 241/98

    Bestimmen Minderjähriger zur Einfuhr von Betäubungsmitteln - Überlassen von

    Auszug aus BGH, 24.04.2003 - 3 StR 369/01
    Bei § 29 a Abs. 1 Nr. 1 BtMG setzt die Tatbestandsvariante der Abgabe an Minderjährige voraus, daß diese über die Betäubungsmittel Verfügungsgewalt erlangen, die beim bloßen Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch regelmäßig nicht vorliegt (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 347), weshalb sich beide Begehungsweisen hinsichtlich der gleichen Drogen grundsätzlich gegenseitig ausschließen.
  • BGH, 14.01.1997 - 1 StR 580/96

    Heroindeal mit Schußwaffe - § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 25 Abs. 2 StGB, keine

    Auszug aus BGH, 24.04.2003 - 3 StR 369/01
    Bei dieser Sachlage stand der Annahme des § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG im Zeitpunkt der Aburteilung durch die Strafkammer die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entgegen (vgl. BGHSt 42, 368).
  • BGH, 12.09.1996 - 4 StR 173/96

    Besonderheiten beim Überlassen von Betäubungsmitteln an Minderjährige;

    Auszug aus BGH, 24.04.2003 - 3 StR 369/01
    Im Fall II. 4 liegt dagegen Abgabe in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vor, da die Tabletten von den Mädchen gegen Entgelt erworben worden sind (vgl. BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 1 Überlassen 1).
  • BGH, 26.02.2020 - 4 StR 474/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Sperrwirkung

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist dem Grundtatbestand des § 29 BtMG einschließlich des darin für besonders schwere Fälle eröffneten Sonderstrafrahmens des § 29 Abs. 3 BtMG keine Sperrwirkung in diesem Sinne beizumessen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 2017 - 4 StR 393/17, Rn. 7; vom 24. April 2003 - 3 StR 369/01, Rn. 12 und vom 21. Dezember 1995 - 1 StR 697/95, StV 1996, 267).
  • BGH, 05.02.2014 - 1 StR 693/13

    Versuch der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige

    ... Im Übrigen setzt das Tatbestandsmerkmal des Abgebens im Sinne der §§ 29a Abs. 1 Nr. 1, 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG eine Übertragung der eigenen tatsächlichen Verfügungsmacht an den Betäubungsmitteln auf einen Minderjährigen zu dessen eigener freier Verfügung voraus (vgl. BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 1 Abgabe 1).
  • BGH, 17.06.2008 - 3 StR 217/08

    Verfolgungsverjährung (Ruhen; Eintritt vor Änderung des Verjährungsrechts)

    Der Senat hat den Schuldspruch entsprechend abgeändert und gleichzeitig übersichtlich und verständlich gefasst (s. dazu Senatsbeschluss vom 24. April 2003 - 3 StR 369/01 = BeckRS 2003 0462).
  • BGH, 10.07.2012 - 2 StR 85/12

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Mittäterschaft;

    Die Sperrwirkung höherer Mindeststrafen aus verdrängten Tatbeständen ist - was das Landgericht zunächst nicht verkannt hat - nur zu beachten, wenn nicht auch insoweit ein minder schwerer Fall gegeben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2003 - 3 StR 369/01, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 1 Abgabe 1; Beschluss vom 1. April 2009 - 1 StR 79/09, NStZ-RR 2009, 214).
  • BGH, 09.11.2017 - 4 StR 393/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Strafzumessung:

    Zur Strafrahmenwahl im Fall II. 4 der Urteilsgründe verweist der Senat auf die Beschlüsse vom 21. Dezember 1995 - 1 StR 697/95 (BGHR BtMG § 30a Konkurrenzen 2) und vom 24. April 2003 - 3 StR 369/01 (insoweit in BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 1 Abgabe 1 nicht abgedruckt).
  • BGH, 12.07.2022 - 6 StR 237/22

    Bewaffnete Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Anderenfalls ist die Einfuhr in nicht geringer Menge unselbständiger Teilakt des bewaffneten Handeltreibens (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2002 - 3 StR 349/02, NJW 2003, 1679; Beschlüsse vom 24. April 2003 - 3 StR 369/01; vom 5. März 2013 - 1 StR 35/13, NStZ 2013, 662).
  • LG Duisburg, 16.01.2017 - 36 KLs 26/16
    Hinsichtlich des genannten für minderschwere Fälle vorgesehenen Strafrahmens ist jedoch eine Sperrwirkung zu beachten, die jedenfalls von der höheren Mindeststrafe eines verdrängten Tatbestands ausgehen kann (BGH, Beschluss vom 24. April 2003 - 3 StR 369/01, zitiert nach juris).
  • AG Rudolstadt, 05.12.2013 - 781 Js 21801/13

    Jugendstrafverfahren wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht

    Tatbezogene Merkmale, für die § 28 Abs. 2 StGB nicht gilt, können grundsätzlich arbeitsteilig verwirklicht werden mit der Folge, daß beim arbeitsteiligen Zusammenwirken gleichberechtigter Täter das Mitführen einer Waffe bei der Tatbegehung allen Beteiligten, die darum wissen, straferhöhend zugerechnet werden kann (BGHSt 48, 189, 192; BGH, Beschl. v. 24.04.2003 - 3 StR 369/01; BGH, StraFo 2003, 322; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 25 Rn. 46).
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